Muster eines bedarfsorientierten Energieausweises

Letzte Änderung: 15.05.2021 06:21

Energieausweis für Gebäude

Seit Einführung der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) muss bei allen Immobilienverkäufen und Neuvermietungen ein Energieausweis vorgelegt werden. Ein Dokument, das bei Besitzer- oder Mieterwechsel darüber Auskunft gibt, wie viel Energie ein Haus benötigt.

Die Energieberatung und die Ausstellung eines Energieausweises bieten Ihnen viele Vorteile :

  • Feststellung des Energieeinsparpotentials
  • Steigerung des Wohnkomforts
  • Wertsteigerung und Erhalt Ihrer Immobilie
  • Dokumentation über den Stand der Technik Ihres Eigentums.

Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Fördergelder erhalten für die:

  • energetische Altbausanierung (Wärmedämmung, Modernisierung der Haustechnik)
  • den energieeffizienten Neubau (Niedrigenergie- oder Passivhaus)
  • den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden (Solar, Wärmepumpe)
 
Seit dem 1.11.2020 ist das GEG (Gebäudeenergiegesetzt ) die gültige Norm für die energetischen Berechnungen von Häusern.
Dipl.- Ing Hinnerk Franz Architekt + Beratender Ingenieur, Energieberater
Rheingoldweg 85 | 22559 Hamburg | Tel. +49 (0) 40 / 87 60 82 44 | Fax: +49 (0) 40 / 87 60 82 45 | E-Mail: hf@hinnerk-franz.de