Seit Einführung der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) muss bei allen Immobilienverkäufen und Neuvermietungen ein Energieausweis vorgelegt werden. Ein Dokument, das bei Besitzer- oder Mieterwechsel darüber Auskunft gibt, wie viel Energie ein Haus benötigt.
Die Energieberatung und die Ausstellung eines Energieausweises bieten Ihnen viele Vorteile :
- Feststellung des Energieeinsparpotentials
- Steigerung des Wohnkomforts
- Wertsteigerung und Erhalt Ihrer Immobilie
- Dokumentation über den Stand der Technik Ihres Eigentums.
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Fördergelder erhalten für die:
- energetische Altbausanierung (Wärmedämmung, Modernisierung der Haustechnik)
- den energieeffizienten Neubau (Niedrigenergie- oder Passivhaus)
- den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden (Solar, Wärmepumpe)
Seit dem 1.11.2020 ist das GEG (Gebäudeenergiegesetzt ) die gültige Norm für die energetischen Berechnungen von Häusern.